Veröffentlichungen zu den Neuerungen im Strahlenschutzreglement für Zahnärzte zum Ausdrucken und Abheften:
- Auszug MBZ 3/19: "Neues Strahlenschutzgesetz und neue Strahlenschutzverordnung" (Zahnärztliche Stelle Röntgen)
- Auszug MBZ 4/19: "Neue Strahlenschutzgesetzgebung" (mein Artikel)
Fomulare und Hinweise zu meinem SV-Büro:
- Kontaktbogen zum Faxen oder Postversand für ein Recall zu Ihrer nächsten Wiederholungsprüfung
- Bestellung für eine dentale Strahlenschutzprüfung nach §19 StrlSchG/§88 StrlSchV (Faxbogen)
- Meine Gebühren und Kostenordnung in der aktuellen Fassung
- Bestandsverzeichnis nach §118 StrlSchV für Röntgengeräte in der Medizin
- Hinweis zum Strahlenschutzschild / Kinnschild (Aushang) zur korrekten Ausrichtung des Haltegriffes
Einige vielleicht interessante Vordrucke können Sie auch hier herunterladen:
- Formulare für Anzeigen/Mitteilungen/Anträge zum Strahlenschutz der Berliner Aufsichtsbehörde (LAGetSi Berlin), Kopie des Anzeigeformulares für ein medizinisches Röntgengerät, Kopie des Anzeigeformulares für ein technisches Röntgengerätes oder Strörstrahlers, Kopie des Beendigungsformulares
- Infomationen zum Strahlenschutz bei der Brandenburger Aufsichtsbehörde (LAVG), Kopie des Infoblattes zur Anzeige von Dentalröntgengeräten in Brandenburg, Kopie der Zuständigkeiten im LAVG zum Strahlenschutz, Kopie des LAVG Anzeigeformulares,
- An-/Abmeldung einer Dentalröntgeneinrichtung nach §129 StrlSchV bei der Berliner Zahnärztlichen Stelle (Zahnärztekammer Berlin), Kopie des Anzeigeformulares
- Anzeige- und Änderungsmeldungen beim Betrieb von Dentalröntgeneinrichtungen nach §129 StrlSchV bei der Brandenburger Zahnärztlichen Stelle (Landeszahnärztekammer Brandenburg, LAZB), Kopie des Anzeigeformulares der LAZB
Bei Ihnen im Haus
- Beratung zum Technischen Strahlenschutz | Häufige Fragen
Einige häufig gestellte Fragen zum technischen Strahlenschutz lassen sich hier vorab klären. |
Für Technik und Zahnmedizin
| Über unsÜber 10 Jahre Erfahrung als Sachverständiger - hier ist Ihr Strahlenschutz in besten Händen! Wir bieten Ihnen einen ausgezeichneten Service für die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften beim Betrieb von Röntgengeräten und Strahlern: telefonische Vorab-Beratung, gute und durchdachte Betreuung, flexible Prüftermine, kostengünstige Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen, nach Vereinbarung können Prüfberichte sogar am gleichen Tag erstellt und übergeben werden. |