Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 

Formulare und Hinweise zu unserem SV-Büro:

Veröffentlichungen zu den Neuerungen im Strahlenschutzreglement für Zahnärzte zum Ausdrucken und Abheften:

  • Auszug MBZ 3/19: "Neues Strahlenschutzgesetz und neue Strahlenschutzverordnung" (Zahnärztliche Stelle Röntgen)

  • Auszug MBZ 4/19: "Neue Strahlenschutzgesetzgebung" (mein Artikel)

Interessante Vordrucke und Anleitungen zum Herunterladen:

  • Berliner Aufsichtsbehörde (LAGetSi Berlin)

Formulare für Anzeigen/Mitteilungen/Anträge zum Strahlenschutz,

Ergänzte Kopie des Anzeigeformulares für ein medizinisches Röntgengerät, sowie mit Stilllegungserklärung bei Ersatzgeräten

Kopie des Anzeigeformulares für ein technisches Röntgengerät oder einen Störstrahler

Kopie des Beendigungsformulares

  • Berliner Zahnärztekammer

An-/Abmeldung einer Dentalröntgeneinrichtung nach §129 StrlSchV bei der Berliner Zahnärztlichen Stelle (Zahnärztekammer Berlin), ergänzte Kopie des Anzeigeformulares

BuS-Handbuch 2010: Kapitel 13 Röntgen

Abgrenzungsvertrag dentales Röntgen: Mustervertrag der Berliner ZÄSR, Kopie des Abgrenzungsvertrages

  • Brandenburger Aufsichtsbehörde (LAVG Brandenburg)

Informationen zum Strahlenschutz bei der Brandenburger Aufsichtsbehörde (LAVG), Regionale Zuständigkeit des LAVG,

Genehmigungsantrag / Anzeige: Betrieb medizinische Röntgeneinrichtung (Klinik, MVZ u. ä.) (1.4 MB)

Genehmigungsantrag / Anzeige: Betrieb medizinische Röntgeneinrichtung (Praxis) (1.4 MB)

Genehmigungsantrag / Anzeige: Betrieb nichtmedizinische Röntgeneinrichtung (1.4 MB)

  • Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZKB)

Anzeige- und Änderungsmeldungen beim Betrieb von Dentalröntgeneinrichtungen nach §129 StrlSchV, Kopie des Anzeigeformulares der LZKB

Testbilder für dentale Befundungmonitore:

Kostenlose Dicom Viewer:

  • Dicom Viewer PC und Mac: MicroDicom Viewer
  • Können Sie weitere Viewer empfehlen? Biite geben Sie uns einen Hinweis  und schildern Sie uns kurz Ihre praktische Erfahrung damit per Mail

 

Service vor Ort

Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz
und führen gesetzliche Strahlenschutzprüfungen
durch, auf Wunsch mit Expressberichten

Termine vereinbaren

Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Antworten zum Strahlenschutz

Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Wir prüfen Technik und Zahnmedizin

  • Erstprüfungen (StrlSchG) an Röntgengeräten/Störstrahlern
  • Wiederholungsprüfungen nach 5 Jahren (§ 88 StrlSchV)
  • Prüfungen (StrlSchG) nach "Wesentlichen Änderungen"

Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten.

Über uns

  • 15 Jahre Erfahrung als Sachverständiger

  • hier ist Ihr technischer Strahlenschutz in besten Händen!


Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, kontakten Sie uns!

    

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?