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Unsere Leistungen in Ihrer Zahnarztpraxis

Beratung zu Strahlenschutzaspekten und entsprechenden gesetzlichen Forderungen

- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgeneinrichtungen in der Zahnmedizin

- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen in der Zahnmedizin

- bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden und Zahnärztlichen Stellen

- Recall-System für Erinnerungen an Wiederholungsprüfungen

 

Strahlenschutzprüfungen an dentalen Röntgengeräten

- Strahlenschutzprüfung an Röntgeneinrichtungen in der Zahnmedizin

- lösungsorientiertes Vorgehen, profitieren Sie von der Erfahrung an über 2.000 geprüften Dentalgeräten

- kostenlose Hilfe und Unterstützung bei Fragen zur Qualitätssicherung beim Röntgen und bei Ihren Anzeigen für Neugeräte oder Änderungen

- unkomplizierte Durchführung: Patientenröntgen jederzeit möglich, minimale Dauer im Behandlungsraum, zügige Durchführung

- wir helfen Ihnen, Ordnung und Übersicht in die Unterlagen zu bringen, markieren ungültige Protokolle, geben Hinweise zur Aufbewahrungsdauer

- Übersicht für Ihr Betriebsbuch: Sie erhalten gratis ein ausgefülltes Blatt "Bestandverzeichnis nach § 188 StrlSchV" mit Ihren Röntgeneinrichtungen

- Lassen sie sich kostenlos und unverbindlich erinnern mit unserem Recall

- Und: das alles zu fairen Preisen, mit maximaler Kostentransparenz durch unseren Gebührenrechner, hier bundesweite Beispiele für "die besten Preise":

Strahlenschutzprüfungen an dentalen Röntgengeräten

Berlin-Mitte, mit "Kiez-Rabatt"
Wiederholungsprüfung     
an einem Einzelgerät**:
ab 150 € netto***
sonstiges Berlin, Potsdam
und direktes Umland*
      Wiederholungsprüfung     
an einem Einzelgerät**:
ab 200 € netto***
Brandenburg, Leipzig* Wiederholungsprüfung
an einem Einzelgerät**:
ab 250 € netto***

Sachsen-Anhalt,
Mecklenburg-Vorpommern*

Wiederholungsprüfung
an einem Einzelgerät*:
ab 300 € netto***
(Darß, Rügen,
Usedom: +50 €) 

Hamburg, Hannover,
Thüringen, Sachsen*

Wiederholungsprüfung
an einem Einzelgerät**:
ab 350 netto***

München, Bremen,
Niedersachsen,
Schleswig-Holstein*

Wiederholungsprüfung
an einem Einzelgerät**:
ab 400 netto***
(Inseln: +50 €)

NRW, Hessen, Nordbayern*

Wiederholungsprüfung
an einem Einzelgerät*:*
ab 450 € netto***

Südbayern, Rheinland-Pfalz*

Wiederholungsprüfung
an einem Einzelgerät**:
ab 450 € netto***

Um Ihnen besonders günstige Preise anbieten zu können, bauen die Rechenbeispiele auf dem "ermäßigten Preis für Sofortzahler" auf, d.h. Sie sichern uns mit Ihrer Bestellung zu, dass unsere Rechnung nicht beiseite gelegt, sondern tatächlich innerhalb einer Woche ausgeglichen wird. Sollte das nicht erwünscht sein, bieten wir gegen Aufpreis gerne auch Zahlungsmodalitäten mit Zahlungsfristen an.

* Um den richtigen Preis zu finden, wählen Sie die Stadt oder das Bundesland nicht nach Ihrem Betriebsort, sondern nach dessen nächst gelegenem ICE-Bahnhof aus.

** Einzelgerät = Tubusröntgengerät (Intraoral) oder OPTG oder DVT. Bei Kombigeräten wie PSA/FRS oder DVT/PSA: plus 50 € netto, Deierkombis (PSA/FRS/DVT): plus 100 € netto.
   jedes zusätzliche, am selben Ortstermin mitgeprüfte Einzelgerät: plus 100 € netto.

*** Netto-Gesamtpreis ggf. zzgl. USt, aber inkl. pdf-Bericht und "last mile"-Anfahrt bis 50 km vom nächsten ICE-Bahnhof, für jede weiteren 50 km: plus 50 € netto

ggfs. Mehraufwände für zusätzlich anfallende Sonderleistungen wie Mangelverfolgung (25 € netto), Kontrolle/Bestätigung von Abnahmeprüfungen (25 € netto), Zusatztermine, Eilzuschläge, dokumentierte Ortsdosismessungen etc.

Rabatte gibt es unter anderem für

  • die Vermittlung von Anschlussterminen in der Ihrer Nähe: Aufteilung der Fahrtkosten
  • Berlin-Mitte, unserm Heimat-Kiez, wo die eine autofreie An-/Abfahrt zur Prüfung möglich ist: "Kiez-Aktion" 50 € netto Rabatt, wenn Sie uns darauf ansprechen!

kompetent - unkompliziert - preisgünstig, z.B. Einzelgerät in Berlin-Mitte ab 150 € netto !

 

Service vor Ort

Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz
und führen gesetzliche Strahlenschutzprüfungen
durch, auf Wunsch mit Expressberichten

Termine vereinbaren

Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Antworten zum Strahlenschutz

Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Wir prüfen Technik und Zahnmedizin

  • Erstprüfungen (StrlSchG) an Röntgengeräten/Störstrahlern
  • Wiederholungsprüfungen nach 5 Jahren (§ 88 StrlSchV)
  • Prüfungen (StrlSchG) nach "Wesentlichen Änderungen"

Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten.

Über uns

  • 15 Jahre Erfahrung als Sachverständiger

  • hier ist Ihr technischer Strahlenschutz in besten Händen!


Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, kontakten Sie uns!

    

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