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Hilfreiche Links zu Fragen Ihres Strahlenschutzes

Alle Fragen zum Thema Röntgen sind hier möglicherweise schon beantwortet:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuklare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Aufsichtsbehörde zum Strahlenschutz

  • in Berlin: Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit (LAGetSi)
  • in Brandenburg: LAVG
  • in Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS

Hier finden Sie die Liste der behördlich bestimmten Sachverständigen

Hinweis: Weitere Sachverständige anderer Bundesländer können in Berlin und Brandenburg aktiv sein, wenn sie dies der Aufsichtsbehörde mitteilen (neu in der StrlSchV von 2018). Auf der gleichen Grundlage hat der auch hier vorstellte Sachverständige seine Tätigkeit in weiteren Bundesländern mitgeteilt, und führt Sachverständigenprüfungen auch außerhalb von Berlin und Brandenburg durch.

Zahnärztliche Stelle Röntgen (ZÄSR)

Fachkundekurse für Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzbeauftragte und ausführendes Personal

Entsorgung von radioaktiven Strahlern

  • im Bundesland Berlin: Zentralstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin (ZRA) in Berlin-Wannsee
  • in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Landessammelstelle MV

Fragen zum Umgang mit offenen und umschlossenenen radioaktiven Stoffen und havarierten radioaktiven Quellen

  • Bitte nehmen Sie dazu umgehend Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner in der zuständigen Aufsichtsbehörde auf
  • Beratung und Hilfe gibt es auch hier: Homepage der SVS

Weitere hilfreiche Links

Service vor Ort

Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz
und führen gesetzliche Strahlenschutzprüfungen
durch, auf Wunsch mit Expressberichten

Termine vereinbaren

Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Antworten zum Strahlenschutz

Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Wir prüfen Technik und Zahnmedizin

  • Erstprüfungen (StrlSchG) an Röntgengeräten/Störstrahlern
  • Wiederholungsprüfungen nach 5 Jahren (§ 88 StrlSchV)
  • Prüfungen (StrlSchG) nach "Wesentlichen Änderungen"

Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten.

Über uns

  • 15 Jahre Erfahrung als Sachverständiger

  • hier ist Ihr technischer Strahlenschutz in besten Händen!


Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, kontakten Sie uns!

    

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