Unsere Leistungen
Beratung zu Strahlenschutzaspekten und entsprechenden gesetzlichen Forderungen
- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenvorrichtungen in der Zahnmedizin oder im Technikbereich
- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen in der Zahnmedizin oder im Technikbereich
- bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden
Gesetzlich vorgesehene Strahlenschutzprüfungen an Röntgenanlagen und Störstrahlern
- Strahlenschutzprüfung an Röntgeneinrichtungen in der Zahnmedizin
- Strahlenschutzprüfung an technischen Röntgeneinrichtungen, technischen Röntgenanlagen und technischen Röntgengeräten (Grobstruktur-Röntgenanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, Feinstrukturröntgenanalse, Hand gehaltene Röntgenspektrometer, Röntgenfluoreszenz-Geräte, Röntgendiffraktometer, Röntgen-Schichtdickenmessung, Röntgeninspektionssysteme, Röntgen-Fremdkörpererkennung, Gepäckdurchleuchtungsanlagen etc.)
- Strahlenschutzprüfung an Störstrahlern (z.B. Elektronenmikroskope, Elekronenstrahl-Schweißen), nach Anfrage
- keine Prüfungen an Röntgengeräten für die Humanmedizin (Krankenhäuser, Radiologen, Mammographie etc.)
- keine Prüfungen an Röntgengeräten für die Tierheilkunde
Strahlenschutzprüfungen im Zusammenhang mit radioaktiven Quellen
- Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffen, nach Anfrage
- Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung an Gammaradiographiegeräten für hochradioaktive Quellen (HRQ), Dreijahresprüfung
Service vor Ort
Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz | Antworten zum Strahlenschutz
Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite. |
Wir prüfen Technik und Zahnmedizin
Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten. | Über uns
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