Unsere Leistungen im Bereich Technik
Beratung zu Strahlenschutzaspekten und relevanten gesetzlichen Forderungen
- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenvorrichtungen im Technikbereich
- bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen im Technikbereich
- bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden
- rechtzeitige Erinnerung an Wiederholungsprüfungen
Strahlenschutzprüfungen an technischen Röntgeneinrichtungen, technischen Röntgenanlagen und technischen Röntgengeräten
- Grobstruktur-Röntgenanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
- Feinstrukturröntgenanalyse
- Hand gehaltene Röntgenspektrometer
- Röntgenfluoreszenz-Geräte
- Röntgendiffraktometer, Pulverdiffraktometer, Vertikaldiffraktometer etc.
- Röntgen-Schichtdickenmessung, Röntgen-Schichtdickenmessgeräte
- Röntgeninspektionssysteme
- Nichtmedizinische Computertomographieanlagen (technische CT-Geräte)
- Röntgen-Fremdkörpererkennung
- Gepäckdurchleuchtungsanlagen, Gepäckdurchleuchtungsgeräte, Gepäckprüfanlagen, Gepäckprüfgeräte, siehe Sicherheit
- und andere Röntgeneinrichtungen
Strahlenschutzprüfungen an Störstrahlern
- z. B. Elektronenmikroskope, Elektronenstrahl-Schweißen, Röntgenröhren-Prüfstände
- zu konkreten Fällen: bitte einfach per Mail anfragen
Wiederkehrende Prüfung (WKP, Dreijahresprüfungen, Sachverständigenprüfungen) an Gammaradiographiegeräten, die beispielsweise in der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (ZfP) eingesetzt werden.
Service vor Ort
Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz | Antworten zum StrahlenschutzAntworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite. |
Wir prüfen Technik und Zahnmedizin
Unser Sachverständiger ist Physiker und kein Mediziner oder Psychologe. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen beraten. | Über uns
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